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Der Schutz des Menschen und der Tiere in kommunalen Einrichtungen haben höchste Priorität. Nicht selten kommt es in genannten Einrichtungen zu einem Schädlingsbefall.
Kommt es schließlich zu behördlich angeordneten Maßnahmen, ist die Auswahl der Präparate (§18 Infektionsschutzgesetz) begrenzt. Doch mit geschultem Wissen, sowie zusätzlicher jahrelanger Erfahrung, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.